Einsatzgebiete in Hamburg
Wir arbeiten von Tonndorf aus in der ganzen Stadt. Für 22 Stadtteile gibt es hier eine eigene Seite: mit der Bausubstanz, die dort tatsächlich steht, den Auflagen, die dort gelten, und der gemessenen Fahrzeit ab unserem Sitz.
Die Bausubstanz entscheidet über den Aufwand mehr als der Wunsch des Bauherrn. Ein Jugendstil-Etagenhaus in Eppendorf, eine Klinkerzeile der zwanziger Jahre in Barmbek, ein Hochhaus der siebziger Jahre in Jenfeld und eine Halle in Billbrook verlangen andere Aufbauten, andere Vorarbeiten und andere Genehmigungen. Deshalb steht auf jeder Stadtteilseite, was vor Ort typisch ist, und nicht überall dasselbe.
Zwei Erhaltungsverordnungen, die oft verwechselt werden
Wer in Hamburg saniert, stößt auf zwei Instrumente, die beide auf § 172 des Baugesetzbuchs beruhen, beide eine Genehmigungspflicht auslösen und trotzdem verschiedene Dinge schützen. Sie zu verwechseln ist der häufigste Fehler in Texten zu diesem Thema, und er kostet Bauherren Zeit.
Soziale Erhaltungsverordnung, umgangssprachlich Milieuschutz
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Sie schützt nicht das Gebäude, sondern die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung: Ziel ist laut Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, einer Verdrängung durch Aufwertung entgegenzuwirken. Genehmigungspflichtig sind deshalb unter anderem Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von Wohngebäuden, auch wenn sie nach der Hamburgischen Bauordnung genehmigungsfrei wären, außerdem das Zusammenlegen und Teilen von Wohnungen, Modernisierungen über den im Gebiet üblichen Ausstattungsstandard hinaus, die Umwandlung von Wohnraum in Gewerbefläche und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Eine Instandsetzung im vorhandenen Standard, etwa neue Fenster oder ein neues Bad ohne Standardsprung, ist in aller Regel unkritisch.
Städtebauliche Erhaltungsverordnung
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Sie schützt die städtebauliche Eigenart eines Gebiets: Klinkerfassaden, Sprossenfenster, Vorgärten, die Höhe und Stellung der Häuser. Geprüft wird also das Erscheinungsbild, nicht die Miete. Das ist weder Milieuschutz noch Denkmalschutz, sondern ein drittes, eigenständiges Instrument. In Barmbek-Nord greifen beide Verordnungen parallel, aus zwei verschiedenen Gründen und mit zwei verschiedenen Prüfmaßstäben.
Wo in unseren 22 Stadtteilen Milieuschutz gilt
In sieben der 22 Stadtteile gilt eine soziale Erhaltungsverordnung, in fünfzehn nach unserer Recherche nicht. In drei Stadtteilen erfasst sie ausdrücklich nur ein Teilgebiet: der Satz „hier gilt Milieuschutz“ wäre dort falsch und könnte einen Eigentümer zu einer falschen Entscheidung führen.
- Im ganzen erfassten Gebiet
- Ottensen, Altona-Altstadt, Barmbek, St. Georg
- Nur in einem Teilgebiet
- Winterhude, Eimsbüttel, Bahrenfeld
- Keine ermittelt
- Eppendorf, Blankenese, Othmarschen/Nienstedten, Harvestehude, Rotherbaum, Uhlenhorst, HafenCity, Hamburg-Altstadt, Hammerbrook, Tonndorf, Wandsbek, Jenfeld, Billstedt, Billbrook, Bergedorf
- Stand dieser Angaben
- 11.08.2026
Zur Orientierung recherchiert, keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmtes Grundstück im Geltungsbereich liegt, zeigt allein die amtliche Karte; verbindlich Auskunft gibt das zuständige Bezirksamt. Die Übersicht der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen steht unter hamburg.de, Soziale Erhaltungsverordnungen. Neue Verordnungen kommen laufend hinzu, zuletzt im Juli 2025 für Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt.
Bezirk Hamburg-Nord
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Eppendorf
rund 20 Minuten ab Tonndorf
Wohnungen zusammenlegen oder teilen. In tiefen Schlitzbauten hängt daran mehr als eine Wand, weil innenliegende Räume ihre Belichtung aus dem Nachbarraum beziehen. Wir messen zuerst auf und klären, welche Wand trägt.
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Winterhude
rund 15 Minuten ab Tonndorf , Milieuschutz im Teilgebiet
Villensanierung im Süden. Hier hängt das Ergebnis an Details, die man einzeln bemustern muss: Bodenübergänge, Anschlüsse an vorhandene Profile, Oberflächen, die auch im Streiflicht bestehen.
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Uhlenhorst
rund 15 Minuten ab Tonndorf
Nachkriegs-Wohnzeilen ertüchtigen. Fenster, Heizung, Elektro und Bad kommen meistens zusammen, weil sie aus demselben Baujahr stammen.
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Barmbek
rund 10 Minuten ab Tonndorf , Milieuschutz
Klinkerfassaden instandsetzen. Fugen, Steine und Anschlüsse reparieren statt die Fassade zu verkleiden, ist hier meistens der Weg, der genehmigungsfähig bleibt.
Bezirk Eimsbüttel
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Eimsbüttel
rund 25 Minuten ab Tonndorf , Milieuschutz im Teilgebiet
Etagenhaussanierung im bewohnten Zustand. Die Abstimmung mit der Hausverwaltung und den Parteien ist hier ein eigenes Arbeitspaket, kein Nebenschauplatz.
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Harvestehude
rund 20 Minuten ab Tonndorf
Sanierung repräsentativer Wohnhäuser. Oberflächen, Anschlüsse und Bauteile sind hier häufig maßgefertigt, was Vorlauf braucht.
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Rotherbaum
rund 20 Minuten ab Tonndorf
Nutzungsänderung von Wohnraum zu Praxis oder Büro. Barrierefreiheit, Fluchtwege und Schallschutz entscheiden über die Genehmigungsfähigkeit.
Bezirk Altona
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Ottensen
rund 25 Minuten ab Tonndorf , Milieuschutz
Wohnungssanierung unter Genehmigungsvorbehalt. Was am Bestand geändert wird, ist hier zuerst eine Rechtsfrage und erst danach eine Frage der Ausführung.
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Altona-Altstadt
rund 25 Minuten ab Tonndorf , Milieuschutz
Ladenbau im Bestand. Verkaufsraum, Lager und Technik auf wenig Fläche zu ordnen, ist die eigentliche Planungsleistung; die Optik kommt danach.
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Bahrenfeld
rund 30 Minuten ab Tonndorf , Milieuschutz im Teilgebiet
Umnutzung großer Hallenflächen. Der Boden bestimmt Terminplan und Nutzung, weil Untergrund, Ebenheit und Trocknung nicht verhandelbar sind.
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Blankenese
rund 40 Minuten ab Tonndorf
Denkmalgerechte Instandsetzung im Treppenviertel. Jede bauliche Veränderung an einem geschützten Ensemble gehört vorab zum Denkmalschutzamt, nicht nachträglich.
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Othmarschen/Nienstedten
rund 30 Minuten ab Tonndorf
Dachgeschossausbau. Reihenfolge und Anschlussdetails entscheiden über Bauphysik und Lebensdauer, nicht die Ausstattung.
Bezirk Hamburg-Mitte
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St. Georg
rund 15 Minuten ab Tonndorf , Milieuschutz
Ladenlokale und Gastronomieflächen. Lüftung, Fettabscheider, Fluchtwege und Schallschutz zur Wohnung darüber gehören an den Anfang der Planung.
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HafenCity
rund 15 Minuten ab Tonndorf
Mieterausbau in Neubauflächen. Trockenbau, Elektro, Böden und Türen in enger Taktung, meistens mit festem Übergabetermin.
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Hamburg-Altstadt
rund 20 Minuten ab Tonndorf
Büroflächen neu aufteilen. Stützen, Fensterachsen und Kernlage geben den Grundriss vor, nicht der Möblierungsplan.
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Hammerbrook
rund 15 Minuten ab Tonndorf
Büroetagen umbauen. Elektro und Daten vor dem Belag, Belag vor Zargen und Türen: Die Reihenfolge entscheidet über den Termin.
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Billstedt
rund 10 Minuten ab Tonndorf
Bäder im Geschosswohnungsbau. Der Strang bestimmt, was möglich ist, und die Abdichtung, wie lange es hält.
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Billbrook
rund 15 Minuten ab Tonndorf
Hallen- und Betriebsflächen instandsetzen. Böden, Tore, Beleuchtung und Trennwände sind die Bauteile, die am häufigsten anstehen.
Bezirk Wandsbek
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Tonndorf
unser Sitz
Einfamilienhäuser modernisieren. Wenn die Eigentümerin im Haus wohnt, ist der Bauablauf in Abschnitten die eigentliche Planungsleistung.
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Wandsbek
rund 5 Minuten ab Tonndorf
Ladenflächen für die nächste Nutzung herrichten. Fugenlose, maschinell zu reinigende Böden sind hier oft die Anforderung, nicht die Kür.
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Jenfeld
rund 5 Minuten ab Tonndorf
Wohnungen im Hochhausbestand. Materialtransport über den Aufzug, Schutz von Fluren und Kabinen und knappe Zeitfenster bestimmen den Ablauf.
Bezirk Bergedorf
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Bergedorf
rund 25 Minuten ab Tonndorf
Villensanierung im Erhaltungsgebiet. Fenster, Dach, Fassade und Einfriedung sind hier genehmigungsrelevant und brauchen Vorlauf.
Ihr Stadtteil ist nicht dabei
Die 22 Seiten decken die Gebiete ab, in denen wir am häufigsten arbeiten. Sie sind keine Grenze: Hamburg ist eine Stadt, und unsere Baustellen liegen innerhalb davon. Fragen Sie einfach an, dann sagen wir Ihnen, ob wir Ihr Vorhaben übernehmen können.
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Sagen Sie uns Adresse, Art des Objekts und was passieren soll. Wir kommen vorbei, sehen es uns an und melden uns mit einer ersten Einschätzung.
Unverbindlich und kostenfrei. Nach dem Absenden schauen wir uns Ihr Vorhaben an und melden uns mit einer ersten Einschätzung sowie den Fragen, die wir noch haben.